ESF-Projekte: Förderung schwerbehinderter Menschen
Die ad laborem gGmbH hat seit 2002 diverse Projekte realisiert, die schwer behinderten Menschen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben ermöglichten. Diese Projekte wurden durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Zielgruppe war vorrangig die Personengruppe der „besonders betroffenen Schwerbehinderten“ (§215 SGB IX). Das sind Personen, die neben ihrer eigentlichen Behinderung weitere Vermittlungshemmnisse aufweisen. Beispiele dafür sind Langzeitarbeitslosigkeit, zusätzliche gesundheitliche Einschränkungen und mangelnde Deutschkenntnisse aufgrund eines Migrationshintergrundes. Diese Belastungen erschweren es, eine Arbeitsstelle auf dem so genannten allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden.
Eine weitere Zielgruppe sind Personen, die zur Gruppe der „wesentlich Behinderten“ (§53 SGB XII) gehören. Dies sind beispielsweise Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten oder Absolvent_innen von Schulen für geistig Behinderte sind.
Wiedereinstieg ins Arbeitsleben
Wir bieten einen Wiedereinstieg ins Arbeitsleben, indem die Teilnehmenden einen Arbeitsvertrag als Verpackerin oder Verpacker erhalten. Neben der Arbeit werden sie individuell gefördert, qualifiziert und wieder an den allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt.
Unsere Angebote:
- Fachpraktische Anleitung im Arbeitsbereich
- Lagerqualifizierung mit Möglichkeit eines Zertifikaterwerbs
- Gabelstaplerscheinerwerb (bei Eignung)
- Kompetenzstärkende Schulungen und Trainings zur Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit
- Sozialpädagogische Begleitung
- Bewerbungstrainings
Gelder durch den Europäischen Sozialfonds
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist ein Finanzinstrument der Europäischen Union (EU) für Investitionen in Menschen. Ziel ist es, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten Gelder zur Verfügung.
In Baden-Württemberg werden die Projekte durch das Ministerium für Soziales und Integration mit den Mitteln des ESF gefördert. Mannheim stellt jährlich ein Budget für regionale Projekte zur Verfügung. Träger können einmal im Jahr einen Projektantrag einreichen. Ein regionaler Arbeitskreis bewertet diesen und erstellt ein Ranking für die Genehmigung. Werden alle vorgegebenen Kriterien erfüllt, so erhält man das beantragte Geld zur Durchführung des Projektes.
Teilnahme am ESF-Projekt
Haben Sie Interesse an unserem ESF Projekt teilzunehmen? Die Teilnahme ist für Menschen jeden Geschlechts geeignet. Aus unserer Erfahrung ist die Teilnahme am Projekt aufgrund der Arbeit im Lager und den örtlichen Gegebenheiten für Rollstuhlfahrende und blinde Menschen leider nicht geeignet. Wir bitten Sie hier um Ihr Verständnis. Sie können aber gerne Kontakt zu uns aufnehmen, um Ihren individuellen Fall zu besprechen.
Bei Interesse senden Sie uns Ihre Bewerbung. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen.